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Polittalk «Ist die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Luzerner Spitalgesetzes sinnvoll und nachhaltig finanzierbar?»

Der Kantonsrat beschloss am 6. Mai 2024 eine Änderung des Spitalgesetzes, welches neu ebenfalls das aktuelle Leistungsangebot für die Grund- und Notfallversorgung an allen drei Spitalstandorten im Kanton Luzern detailliert im Gesetz festschreibt. Dagegen hat die GLP mit einem überparteilichen Komitee erfolgreich das Referendum ergriffen – somit entscheidet am 18. Mai 2025 das Stimmvolk über die Änderung des Spitalgesetzes.

Am Freitag, 28. März 2025 durfte unser Präsident, Stephan Grau, 35 Teilnehmende und einen Gast anlässlich des IFU-Lunches mit dem Polittalk «Ist die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Luzerner Spitalgesetzes sinnvoll und nachhaltig finanzierbar?» im Grand Casino Luzern begrüssen.

Ende 2022 haben Die Mitte, FDP, SVP, Grüne und SP fünf gleichlautende Einzelinitiativen über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen eingereicht.

Im März 2023 hat die SVP die kantonale Gesetzesinitiative «Für eine garantierte Notfall- und Grundversorgung für den ganzen Kanton» lanciert. Diese verlangte grundsätzlich das Gleiche wie die fünf gleichlautenden Einzelinitiativen. So soll gesetzlich verankert werden, dass an allen 3 Standorten (Wolhusen, Sursee und Luzern) des Luzerner Kantonsspitals eine ausreichende ambulante und stationäre medizinische Grund- und Notfallversorgung mit Geburtshilfe und Intensivpflegestation angeboten wird.

Während die Einzelinitiativen offenliessen, wie dieses Angebot genau aussieht, sollen mit der Gesetzesinitiative die konkreten Angebote und Leistungen im Spitalgesetz verankert werden.

Die geplante Anpassung des Spitalgesetzes wirft verschiedene Fragen zu ihrer Sinnhaftigkeit und den möglichen Konsequenzen auf. Einerseits stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Gesetzesänderung vernünftig oder eher hinderlich ist.

Ein zentraler Aspekt ist die regionalpolitische Dimension: Stadtluzernerinnen und Stadtluzerner sind in der Regel nicht direkt auf die Spitäler in Sursee oder Wolhusen angewiesen. Dennoch steht die Frage im Raum, ob die Angebote in der historisch gewachsenen Struktur gesetzlich verankert werden sollen. Ist es für den Zusammenhalt des Kantons wichtig, an allen bisherigen Standorten so viele Angebot beizubehalten? Oder wäre eine Reduktion der Angebote eine realistische Maßnahme, ohne dass Stadtluzernerinnen und Stadtluzerner als unsolidarisch gelten? Zudem stellt sich die Frage, ob Randregionen eine Konzentration der  medizinischen Versorgung hinnehmen müssen.

Auch die ökonomische Perspektive ist sehr wichtig und mitentscheidend: Lässt sich die bereits erfolgte Privatisierung und unternehmerische Verantwortung des Luzerner Kantonsspitals mit den neuen gesetzlichen Anforderungen in Einklang bringen oder wird sie dadurch hinfällig? Ist es wirtschaftlich und ordnungspolitisch vertretbar, einer Aktiengesellschaft wie dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) im Gesetz vorzuschreiben, welche detaillierten Angebote sie an welchen Standorten vorhalten muss? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das LUKS unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich agieren kann oder ob der Kanton finanziell einspringen muss, um die drei Spitalstandorte im Sinne des revidierten Gesetzes zu betreiben. Während national die Spitalfinanzierung über Fallpauschalen auf eine Reduktion kostenintensiver Angebote – insbesondere auch an zu vielen Standorten und in peripheren Regionen – abzielt, geht Luzern mit der möglichen Gesetzesanpassung den entgegengesetzten Weg. Ist dies angesichts steigender Gesundheitskosten gerechtfertigt? Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) sowie die Luzerner Liberalen lehnen die Revision ab und bezeichnen sie als „unliberal“ und wirtschaftlich fehlgeleitet. Die AWG rechnet mit jährlichen Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe allein für die Aufrechterhaltung der bestehenden Strukturen.

Ein weiteres Problem ist der Fachkräftemangel. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben könnte dieser ohnehin zu einer Reduktion regionaler Angebote führen. Oder müsste im Gegenteil das Angebot am zentralen Standort Luzern zugunsten der peripheren Spitäler eingeschränkt werden? Zudem wird befürchtet, dass mit steigendem Druck auf die Spitäler auch die Belastung für die Mitarbeitenden zunehmen könnte, wie von der AWG behauptet.

Nicht zuletzt spielt auch der medizinische Fortschritt eine Rolle. Immer mehr Eingriffe werden ambulant durchgeführt, wodurch langfristig weniger Spitalbetten und Spitäler benötigt werden. Experten prognostizieren, dass die Zahl der Spitäler in den kommenden Jahrzehnten weiter reduziert werden muss. Zudem ist erwiesen, dass medizinische Behandlungen in Spitälern mit höheren Fallzahlen qualitativ besser sind. Welche Auswirkungen hätten die vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen des Spitalgesetzes  in diesem Kontext?

All diese Fragen müssen sorgfältig abgewogen werden, um eine zukunftsfähige und tragbare Lösung für die Spitalversorgung im Kanton Luzern zu finden.

KR Claudia Huser und KR Karin Stadelmann sind, moderiert von Christian Peter Meier, auf diese wichtigen Fragen eingegangen und haben gute Argumente für die Pros und Contras vorgebracht. Die Diskussion war für alle Teilnehmenden spannend und es wird sich zeigen, welchen Weg das Stimmvolk am 18. Mai 2025 wählen wird.

Nach dem spannenden und aufschlussreichen Polittalk und der engagierten Fragerunde genossen die Teilnehmenden einen köstlichen Lunch und anregende Gespräche im Restaurant Olivo.

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