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Klares Ja zur Steuergesetzrevision 2025

Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern haben mit grosser Zustimmung die Revision des Steuergesetzes 2025 angenommen. Dies bringt sowohl der Luzerner Bevölkerung als auch den ansässigen Unternehmen Steuererleichterungen.

IFU war Teil des breitabgestützten, überparteilichen Komitees aus Politik und Wirtschaft, welches sich für ein JA zur Steuergesetzrevision einsetzt hat.

Die Regierung zeigte sich erfreut über das klare Resultat und bedankte sich bei der Stimmbevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit dem positiven Entscheid bleibt die steuerliche Attraktivität und finanzielle Stabilität des Kantons Luzern auch zukünftig gewährleistet.

Mit 66,9 Prozent Ja-Stimmen haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am vergangenen Abstimmungssonntag die Steuergesetzrevision 2025 beschlossen. «Dieses eindeutige Resultat ist ein starkes Zeichen für unsere Finanz- und Steuerstrategie im Kanton Luzern. Steuererleichterungen für Familien und einkommensschwache Personen liegen der Luzerner Regierung besonders am Herzen», betonte Finanzdirektor Reto Wyss. Zudem sei es angesichts der OECD-Mindestbesteuerung wichtig, die Standortattraktivität für Unternehmen weiter zu stärken.

Laut Finanzdirektor Reto Wyss war die ausgewogene Gestaltung der Steuergesetzrevision ein entscheidender Faktor für das klare Ja. Durch die Annahme profitieren die Luzerner weiterhin von guten Dienstleistungen bei einer moderaten Steuerbelastung. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,6 Prozent:

Die Revision des Steuergesetzes schafft die Grundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den zusätzlichen Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung. Diese Regelung ist sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden von großer Bedeutung. Die Beteiligung wird den Kommunen helfen, die durch die Gesetzesänderung entstehenden Steuerausfälle abzufedern. Der Kanton Luzern rechnet mit OECD-Mehrerträgen in Höhe von 400 Millionen Franken, wovon 80 Millionen an die Gemeinden gehen sollen.

Trotz einer hängigen Stimmrechtsbeschwerde der SP beim Bundesgericht tritt die Änderung des Steuergesetzes zum 1. Januar 2025 in Kraft. Eine Entscheidung des Bundesgerichts wird im kommenden Jahr erwartet. Die Steuerdeklarationen sind rückwirkend abzugeben, und die entsprechende Software wird bis Ende 2025 angepasst, sodass die Steuerpflichtigen im Kanton Luzern ab Anfang 2026 die aktualisierte Software verwenden können.

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